AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Evangelischen Behindertenhilfe Dresden & Umland gGmbH, Goetheallee 53a, 01309 Dresden als Betreiberin dems Hotels am Schwanenhaus, Holzhofgasse 8/10, 01099 Dresden[BGR1] (nachfolgend „Hotel“ genannt) und Gästen oder Kunden (nachfolgend „Gast“ oder „Kunde“ genannt) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmebeherbergungsvertrag[BGR2] [BGR3]).


[BGR1]Unabhängig von der Frage, ob hinsichtlich des Hotelbetriebs die Voraussetzungen für eine Zweigniederlassung im Sinne von § 13 HGB vorliegen (Voraussetzung wäre in personeller Hinsicht insbesondere ein Leiter mit der Befugnis zu selbständigem Handeln in nicht ganz unwesentlichen Angelegenheiten) wird die Evangelische Behindertenhilfe Dresden & Umland gGmbH als Inhaber des Hotelbetriebs Vertragspartner des Hotebeherbergungsvertrages.

[BGR2]Die AGB werden nur dann Bestandteil des Hotebeherbergungsvertrages, wenn sie wirksam einbezogen worden sind. Für die Einbeziehung gegenüber (Privat-)Kunden, die keine Unternehmer sind, also bei Abschluss des Vertrages nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, gilt insoweit § 305 Abs. 2 BGB. Demnach sind für die wirksame Einbeziehung der AGB ein deutlicher Hinweis auf die Geltung der AGB bei Vertragsschluss, die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme und das Einverständnis der anderen Vertragspartei mit der Geltung der AGB erforderlich. Bei Vertragsschlüssen über das Internet setzt dies sowohl eine Möglichkeit zum Herunterladen der AGB als auch zu deren Ausdruck voraus. Die Einbeziehung der AGB kann dabei über ein vom Kunden bei der Buchung anzuklickendes Kästchen (überschrieben z.B. mit „Akzeptieren“ der AGB) erfolgen, wenn der Text der AGB für den Kunden über einen Hyperlink o.ä. zu erreichen ist. Dabei muss sichergestellt werden, dass eine Buchung ohne Annahme der AGB bzw. den Klick auf das entsprechende Kästchen nicht möglich ist. Das Einverständnis des Kunden mit der Einbeziehung der AGB (d.h. der Klick auf das Kästchen) muss protokolliert werden kann, da der Verwender der AGB für deren wirksame Einbeziehung in den Vertrag darlegungs- und beweispflichtig ist. Gegenüber unternehmerischen Kunden genügt ein Hinweis auf die Geltung der AGB und deren Abrufbarkeit im Internet durch Angabe eines entsprechenden Hyperlinks o.ä.. Der Einfachheit halber wird es sich aber bei Buchungen über das Internet auch gegenüber unternehmerischen Kunden anbieten, auf die für Buchungen bei Privatkunden geschaffene Infrastruktur zurückzugreifen und insoweit ein einheitliches Buchungsprocedere (s. hierzu oben) vorzusehen.

[BGR3]Insoweit sollte besser von einem "Hotelbeherbergungsvertrag" die Rede sein. Bei diesem handelt es sich um einen sogenannten "typengemischten" Vertrag mit überwiegend mietrechtlichen, aber auch dienst-, werk- und kaufvertraglichen Elementen. Die Rechtsprechung beurteilt derartige Verträge meist einheitlich nach Mietvertragsrecht, soweit nicht im Einzelfall die Raumüberlassung gegen Entgelt aufgrund von Art und Anzahl etwaiger Nebenleistungen spürbar in den Hintergrund tritt.

1.2 Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Gast im Rahmen des Vertragsschlusses und dabei insbesondere in seiner Buchung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen[BGR1] .


[BGR1]Wir haben die Klausel im Sinne einer umfassenden "Abwehrklausel" neu gefasst. Mit einer solchen Abwehrklausel können die eigenen AGB zwar nur bedingt durchgesetzt werden. Insbesondere ersetzt sie nicht die wirksame Einbeziehung der eigenen AGB in den Vertrag. Eine Abwehrklausel kommt daher in erster Linie in den Fällen zum Tragen, in denen der Kunde zwar auf die Geltung seiner AGB verweist, diese jedoch keine Abwehrklausel enthalten.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner des Hotelbeherbergungsvertrages sind der Gast und das Hotel am Schwanenhaus bzw. die Betreibergesellschaft (die Evangelische Behindertenhilfe Dresden & Umland gGmbH, Goetheallee 53a, in 01309 Dresden als Betreibergesellschaft des Hotels am Schwanenhaus, Holzhofgasse 8/10, 01099 Dresden).

2.2 Der HotelbeherbergungsVvertrag kommt durch die Annahme des in der Buchungs- bzw. Reservierungsanfrage liegenden Angebots des Gastes auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung auch in Textform (per E-Mail o.ä.) zu bestätigen[BGR1] .


[BGR1]Der Vertragsschluss setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die sowohl in Schrift- oder Textform als auch (fern-)mündlich abgegeben werden können. Aus Beweissicherungszwecken ist dringend auf eine Dokumentation des Vertragsschlusses und mithin auf eine Abgabe der Erklärungen in Schrift- oder Textform (E-Mail o.ä) zu achten.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn[BGR1] . Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhenin Fällen, in denen das Hotel nach Maßgabe von Ziff. 8 dieser AGB haftet.


[BGR1]Eine entsprechende Verkürzung im Rahmen von AGB ist gemäß § 309 Ziff. 8 lit. b) ff) auch Verbrauchern gegenüber möglich. Bei dem reinen Hotelbeherbergungsvertrag handelt es sich im Wesentlichen um einen Mietvertrag, so dass die hinsichtlich der Verjährung von reiserechtlichen Gewährleistungsansprüchen gemäß §§ 651j und 651y BGB geltenden Beschränkungen (zwingende Verjährungsfrist von zwei Jahren) nicht greifen. Dies könnte abweichend zu beurteilen sein, wenn die Hotelbeherbergung mit reisevertraglichen Elementen kombiniert wird. Wir gehen indes davon aus, dass (zumindest derzeit) nicht beabsichtigt ist, Hotelbuchungen im Verbund mit eigenständig organisierten Pauschalreisen o.ä. anzubieten.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht des Gasts selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel die Beherbergungssteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5 Rechnungen des Hotels sind ohne Abzug zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu bezahlen[BGR1] . Fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung zur Fälligkeit sind Rechnungen des Hotels sofort fällig und ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei[BGR2] Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


[BGR1]Gesonderte Vereinbarungen zur Fälligkeit gehen als Individualvereinbarung vor. Einer Regelung im Rahmen der AGB bedarf es für diejenigen Fälle, in denen es an einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung fehlt. Wir haben insoweit eine sofortige Fälligkeit kombiniert mit einer 14-tägigen Zahlungsfrist vorgesehen.

[BGR2]Hierbei handelt es sich um eine Selbstverständlichkeit, die keiner gesonderten Erwähnung bedarf.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder nachträglicher Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machenverrechnen[BGR1] .


[BGR1]Wir haben die Klausel auch auf Fälle erstreckt, in denen ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden soll. Insoweit gelten nunmehr dieselben Beschränkungen wie im Falle der Aufrechnung.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Schrift- oder Textform erfolgen[BGR1] .


[BGR1]Mündliche Vereinbarungen werden hierdurch nicht ausgeschlossen ("… sollen …"), was aufgrund des Vorrangs der Individualabrede im Rahmen von AGB auch nicht möglich wäre.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel berechnet mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück und mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück (Stornierungskostenpauschale[BGR1] ). Dem Kunden steht der Nachweis zu, dass der Anspruch auf eine Stornierungskostenpauschale nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht[BGR2] .


[BGR1]Pauschale Stornogebühren sind auf Grundlage der vertraglich geschuldete Gegenleistung abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen zu berechnen. Die ersparten Aufwendungen dürften bei einer Übernachtung mit Frühstück höher ausfallen als bei einer Übernachtung ohne Frühstück, so dass wir insoweit eine Differenzierung für geboten halten. Gegebenenfalls wäre die Klausel noch um zusätzliche Sachverhalte (Halb- und Vollpension) zu ergänzen.

[BGR2]Aufgrund von § 309 Ziff. 5 lit. b) muss dem Kunden, soweit er Verbraucher ist, ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schadens und mithin einer geringeren Stornopauschale eröffnet werden. Bei unternehmerischen Kunden genügt es, wenn der Nachweis nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Der Einfachheit halber haben wir es bei einer einheitlichen Regelung (ausdrückliche Eröffnung des Gegenbeweises) belassen.

5. RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.23.1 Unterabsatz 2 (nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer) vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, lediglich der im Vertrag festgelegten Zimmerkategorie.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Nach vorheriger Absprache, in schriftlicher Form, ist eine frühere Anreise möglich[BGR1] .


[BGR1]Wir weisen darauf hin, dass aufgrund des Vorranges der Individualabrede hierdurch abweichende Vereinbarungen in mündlicher oder Textform nicht rechtssicher ausgeschlossen werden können. Die Zusage einer früheren Anreise wäre demnach auch telefonisch oder per E-Mail rechtswirksam, wobei hierfür der Kunde darlegungs- und beweispflichtig wäre, was ihm zumindest im Falle einer lediglich telefonischen Absprache schwerfallen dürfte.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 17:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 17:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgeltschädigung bzw. Schaden entstanden ist[BGR1] .


[BGR1]Insoweit stellt sich die Sach- und Rechtslage vergleichbar wie im Falle der Stornogebühren (Ziff. 4.3) dar. Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung im Falle einer verspäteten Rückgabe folgt aus § 546a BGB. Hinsichtlich der in Ziff. 6.3 vorgesehenen Höhe sind uns keine Gerichtsentscheidungen bekannt, wonach die dortigen Prozentzahlen unwirksam wären. In Anbetracht dessen empfehlen wir Ihnen, es einstweilen hierbei zu belassen.

7. VERANSTALTUNGEN

7.1 Gebuchte Veranstaltungsräume stehen dem Gast ausschließlich für den vereinbarten Zeitraum und den vereinbarten Zweck zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Veranstaltungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch die Hotelleitung.

7.2 Der vereinbarte Preis ist mit Erbringung der Leistung, spätestens jedoch bei Abreise des Gastes fällig und zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, gemäß Ziffer 3.6, 3.7. und 3.8.

7.3 Es gelten für Veranstaltungen die Rücktritts- und Stornierungsregeln, wie in Ziffer 4 aufgeführt sind.

7.4 Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Hotelleitung[BGR1] erlaubt. Das Hotel ist berechtigt, dafür eine Aufwandsentschädigung zu berechnen.


[BGR1]Ist die hiermit einhergehende Beschränkung der Befugnis zur Abgabe entsprechender Erklärungen für das Hotel auf dessen Leitung (de facto also die Geschäftsführung der Evangelische Behindertenhilfe Dresden & Umland gGmbH) tatsächlich gewünscht? Sollten auch Mitarbeiter des Hotels zur Abgabe entsprechender Erklärungen befugt sein, könnte die Formulierung in "… des Hotels …" geändert werden.

7.5 Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars des Hotels, die bei Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung, auch von Teilnehmern, verursacht wurden, haftet der Gast gegenüber dem Hotel.

8. HAFTUNG DES HOTELS

8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Weiterhin haftet esdas Hotel für sonstige Schäden, die auf in allen Fällen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

In allen sonstigen Fällen haftet das Hotel nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinal- bzw. vertragstypische Pflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens[BGR1] . beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.


[BGR1]Die Haftung im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten kann im Rahmen von AGB auf den vorhersehbaren und typischen Schaden beschränkt werden. Wir haben dies ergänzt.

Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

8.3 Weckaufträge werden vom Hotel im Zeitraum von 06:00-22:00 Uhr mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1.

9. SONSTIGES

9.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Anmeldung mitgebracht werden. Das Hotel ist berechtigt, hierfür einen gesondert vereinbarten Preis zu berechnen.

9.2 Das Hotel am Schwanenhaus ist ein Nichtraucher-Betrieb. Dies gilt besonders für die Hotelzimmer aber auch für alle anderen Räumlichkeiten des Hotels einschließlich Eingangsbereich und Treppenhäuser. Schäden durch unerlaubtes Rauchen in den Zimmern, deren Reinigung, sowie der Kosten für Feuerwehreinsätze durch die Alarmierung der Feuer- und Rauchmelder im Hotel trägt der Gast. Sollte das Hotel auch nach der Abreise des Gastes feststellen, dass der Gast in seinem Zimmer geraucht hat, stellen wir die dann erforderlichen Reinigung von Vorhängen, Bettüberwürfen, Decken und Kissen mit pauschal € 150,-- pro Zimmer in Rechnung. Dem Kunden steht der Nachweis zu, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

9.3 Veranstaltungen mit Musik müssen vom Gast vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren trägt der Gast.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Hotel und dem Gast ergebenen Streitigkeiten ist die Stadt Dresden, sofern es sich bei dem Gast um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt[BGR1] . Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.


[BGR1]Vereinbarungen zum Erfüllungsort und Gerichtsstand sind nur mit Kaufleuten etc. möglich (vgl. § 38 ZPO). Allerdings gilt bereits aufgrund der gesetzlichen Regelungen in § 29a ZPO der Gerichtsstand Dresden.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: November 2023